Freiberufliche Notärzte Mecklenburger Seenplatte und Mecklenburger Schweiz GmbH

Freiberufliche Notärzte
Mecklenburger Seenplatte und Mecklenburger Schweiz GmbH

Notarzt

Sie sind bereits gestandene Notärztin/gestandener Notarzt und wollen an der Notfallrettung aktiv teilnehmen?

Nach Erbringung folgender Nachweise

  • Fachkunde Rettungsdienst oder der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Berufliche Haftpflichtversicherung (lt. Berufsordnung für Ärzte M-V § 21 Haftpflichtversicherung:
    „Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner
    beruflichen Tätigkeit zu versichern.“)
  • gesetzliche und/oder private Unfallversicherung
  • laufende Teilnahme an notfallmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen
  • selbstständige Teilnahme an Einweisungsveranstaltungen lt. MPG für Geräte des Rettungsdienstes

ist es möglich, einen Honorarvertrag für Ihre Tätigkeit mit unserer GmbH zu schließen.

Die Honorierung Ihrer Tätigkeit erfolgt auf Pauschalenbasis. Sobald Sie aktiv als Notarzt in unserem Wirkungsbereich tätig sind, können Sie die Dienstorganisation und die Tarife Ihres Bereiches im geschützen, webbasierten Teil dieser Homepage einsehen.

Im geschützen Bereich (Login) teilen Sie uns mit, wann Sie als Notarzt arbeiten wollen. Tagesaktuell können Sie dann einsehen, ob Ihre Wünsche berücksichtigt wurden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt von uns. Bitte suchen Sie den Kontakt. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.

Notarzt werden

Die Arbeit als Notarzt ist eine besondere berufliche Herausforderung für jeden Arzt. Nirgendwo anders muss er, weitgehend auf sich allein gestellt, rasch Entscheidungen aus der Situation treffen. Häufig geht es dabei auch um Leben und Tod. Wenn Sie sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen, dann sollten Sie unbedingt Kontakt mit uns aufnehmen.

Getreu des Eides des Hippokrates und unserer Firmenphilosophie wollen wir dem Lernenden alle nur denkbare Unterstützung geben, um die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin zu erwerben.

Sobald Sie die Voraussetzungen (Weiterbildungszeiten) erfüllen und den 80-Stunden-Kurs besucht haben, bieten wir Ihnen an, 50 Notfallrettungseinsätze an der Seite von erfahrenen, “verantwortlichen Notärzten” zu absolvieren.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.1 Satz 1

Weiterbildungszeit:

  • 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1
  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
  • und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber

Weitere Informationen erhalten Sie direkt von uns. Bitte suchen Sie den Kontakt. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.